Lärmschutzwall an der BAB A5 beim Ortsteil Waldbrücke

Veröffentlicht am 29.11.2013 in Gemeinderatsfraktion

Antrag der SPD-Fraktion zur Errichtung eines Lärmschutzwalles an der BAB A5 beim Ortsteil Waldbrücke

1. In einem gemeinsamen Gespräches mit dem RP, den Gemeinderäten von CDU, WBB und SPD sowie BM Bänziger und Vertretern der Bürgerinitiative gegen den Autobahnlärm wurden am 16.10.13 gangbare Wege zu einem wirkungsvollen und schonenden Lärmschutzwall aufgezeigt.

2.Die Regierungspräsidentin konnte nochmals aufgrund der für Bundesautobahnen – und - Straßen geltenden Rechtsvorschriften darlegen, dass es derzeit keine Verpflichtung des Bundes gibt, aufgrund der gemessenen Lärmwerte Schallschutzmaßnahmen beim Ortsteil Waldbrücke zu ergreifen. Da der neue Bundesverkehrswegeplan in Zukunft keinen vierspurigen Ausbau der A 5 zwischen Karlsruhe und dem Walldorfer Kreuz vorsieht, entfallen auch eventuell daraus entstehende Verpflichtungen des Bundes zum Lärmschutz. Die individuell empfundene und insoweit glaubhafte Lärmbelästigung für die Anwohner der Waldbrücke kann deshalb nur durch einen eigenfinanzierten Lärmschutzwall reduziert werden. Bei der Umsetzung einer entsprechenden Investition hat Frau Kressl die Unterstützung des RP zugesagt.

3.Mit dieser unendlichen Geschichte befasst sich der Gemeinderat bereits seit 1990, ohne seither eine abschließende Beschlussfassung erreicht zu haben. Dafür verantwortlich waren u. a. fehlende Regelungen zum Thema Lärmminderungspläne, FFH-Untersuchungen im dortigen Eichenwaldbestand (Schutz des Heldbockkäfers!) und Überarbeitung der geplanten Entwässerungseinrichtungen des Lärmschutzwalles auf Grund einer vergrößerten Neuausweisung des Wasserschutzgebietes „Zweckverband Mittelhardt“. Diese Maßnahmen verursachten weitergehende Kostenerhöhungen. Schließlich bewilligte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.04.2008 eine Mehrkostenübernahme in Höhe von 210.000 €.

4.In der Folgezeit gab es weitergehende Planungsänderungen auf Grund eines Vorhabens des Regierungspräsidiums zum Ausbau des Autobahnparkplatzes Höfenschlag und auf Grund forstschutzrechtlicher Vorgaben der oberen Forstbehörde. Die ausgearbeiteten Planungsunterlagen wurden zwischenzeitlich auch bzgl. der Eingriffs/Ausgleichsflächen-Thematik diskutiert. Die hierbei von Seiten der Naturschutzverwaltung geforderte Ausgleichsfläche, die zur Aufforstung von der Gemeinde als Planungs-/Vorhabensträger nachgewiesen werden muss, ist von der Gemeinde zwischenzeitlich erworben worden.

5. Durch die Nachfrage des Verkehrsministeriums BW bezüglich Abnahme des Aushubs bei Stuttgart 21 (einschließlich U - Strab Karlsruhe) könnte in relativ kurzer Zeit ein wegen des Wegfalls der vierten Spur näher an der Autobahn liegender Lärmschutzwall errichtet werden, der zudem in Höhe und Breite geringer ausfallen dürfte. Alternative Zufahrtswege für die Aufschüttungen, die die Einwohnerschaft der Waldbrücke weniger belasten würden, (z. B. über den Rastplatz Höfenschlag) sollten nach Aussage des RP geprüft werden.

Die SPD-Fraktion beantragt deshalb, die Planungen für einen Lärmschutzwall wieder aufzunehmen und bittet die Verwaltung, dazu in die Umsetzungsplanung einzusteigen.

 

Wir bei Facebook