Polizeistrukturreform

Veröffentlicht am 29.03.2012 in Landespolitik

Die zehn wichtigsten Argumente für die geplante Polizeistrukturreform

1. Baden-Württemberg soll auf Dauer eines der sichersten Bundesländer bleiben. Dies kann aber mit der bisherigen Struktur der Polizei nur dann gewährleistet werden, wenn in erheblichem Umfang Neustellen in Bereich der Polizei geschaffen würden (aus Sicht der Polizei: ca. 1.000). Dies ist mit Blick auf die (aktuelle) Haushaltssituation nicht vertretbar.

2. Gesellschaftliche Veränderungen, neue bzw. veränderte Aufgabenfelder der Polizei (z.B. Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter, Bekämpfung politisch motivierter und Organisierter Kriminalität, Zunahme von Cyberkriminalität, zunehmende Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung, Bewältigung großer Einsatzlagen wie etwa bei Stuttgart 21) und nur begrenzt zur Verfügung stehende Haushaltsmittel erfordern eine Anpassung der bestehenden Organisationsstruktur. Bislang ist die Polizei zu kleinteilig organisiert, dadurch gibt es zu viel Personal im Führungsbereich und in der Administration, die Unterschiede zwischen den einzelnen Polizeidirektionen in Bezug auf Größe, Leistungsfähigkeit und Flexibilität sind zu groß. Daraus ergibt sich erhebliches Optimierungspotenzial.

3. Die Strukturreform soll - anders als andere Reformen in der Vergangenheit - nicht dazu dienen, Stellen bei der Polizei einzusparen. Die bei der Umsetzung der Reform voraussichtlich freiwerdenden Stellen (errechnet wurden ca. 650 Stellen im Polizeivollzugsdienst und 240 Stellen beim Nichtvollzugspersonal) sollen vielmehr eins zu eins der Polizei erhalten bleiben zur Verstärkung der Basisdienststellen (Polizeireviere, -posten und Kriminalpolizei).

4. Wesentliches Ziel der Strukturreform ist es, die Präsenz der im Streifen- und Ermittlungsdienst eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten - zur belastungsorientierten Stärkung der Fläche und für die Erfüllung operativer Schwerpunkte wie Kriminalitätsbekämpfung und Verkehrssicherheitsarbeit - spürbar zu erhöhen und die Qualität der Erledigung polizeilicher Kernaufgaben weiter zu verbessern.

5. Die Vorschläge für die Strukturreform kommen aus der Polizei selbst und sind nicht das Ergebnis von Untersuchungen Außenstehender. Dadurch wird deutlich, dass die Polizei selbst einen dringenden und umfangreichen Reformbedarf sieht und dass alleine polizeifachliche Gesichtspunkte im Vordergrund stehen. Diese Vorgehensweise erhöht überdies die Akzeptanz der Reformvorschläge in der Polizei.

6. Die Reform dient nicht als Einstieg in eine allgemeine Verwaltungsreform. Sie ist eine reine auf den Bereich der Polizei bezogene Fachreform, die ausschließlich auf polizeifachlichen Aspekten basiert. Polizeiliche Einsatzlagen und Kriminalität orientieren sich nicht an Verwaltungsgrenzen.

7. Der ländliche Raum wird durch die Reform nicht geschwächt, sondern gestärkt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist die schnelle und kompetente Reaktion durch die Polizei maßgebend und nicht die Nähe zur polizeilichen Leitungsebene. Dies wird durch die Verstärkung der Basisdienststellen, durch leistungsstarke Führungs- und Lagezentren sowie durch die Einrichtung sogenannter Kriminaldauerdienste bei den zwölf regionalen Polizeipräsidien erreicht. Damit stehen Schutz- und Kriminalpolizei der Bevölkerung landesweit rund um die Uhr zur Verfügung. Gerade dies bedeutet eine Stärkung der Fläche und des ländlichen Raums.

8. Auch wenn sich Strukturen, Bezeichnungen und im Einzelfall auch Ansprechpartner ggf. ändern werden, wird die Polizei auch zukünftig ein verlässlicher, konstruktiver und kompetenter Ansprechpartner in allen Sicherheitsfragen bleiben und eine durchgängige Vernetzung mit den kommunalen Entscheidungsträgern garantieren. Da die Struktur der Polizeireviere und -posten beibehalten wird, bleiben die unmittelbaren Ansprechpartner vor Ort erhalten.

9. Mit der angestrebten Konzentration der Polizeidienststellen ist trotz evtl. notwendiger Anschubfinanzierung mittelfristig mit einer deutlichen Reduzierung der notwendigen Investitionen und der laufenden Betriebskosten etwa im Bereich kostenintensiver Leitstellentechnik (Digitalfunk) in mehrstelliger Millionenhöhe zu rechnen.

10. Die Schaffung der drei Präsidien „Einsatz“, „Technik, Logistik, Service“ sowie „Bildung und Personalgewinnung“ dient der Bündelung von Kompetenzen sowie der Erzielung von Synergien in diesen Bereichen.

Das Präsidium Einsatz soll den regionalen Polizeipräsidien, dem Landeskriminalamt und den Polizeien des Bundes und anderer Länder sämtliche einsatzunterstützenden Kompetenzen für den Ernstfall aus einer Hand bieten. Im Präsidium Technik, Logistik, Service werden die verschiedenen Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der kostenintensiven Polizeitechnik bzw. sich rasch wandelnder Informations- und Kommunikationstechnik gebündelt. Die polizeiliche Organisation von Aus- und Fortbildung sowie Nachwuchsgewinnung mit den bislang drei Bildungseinrichtungen wird zu einem einheitlichen Bildungsträger (Präsidium Bildung und Personalgewinnung) zusammengefasst.

Die von Innenminister Reinhold Gall (SPD) angestoßene Polizeireform hat im Land eine breite Debatte und auch Kritik ausgelöst. In einer umfangreichen Folienpräsentation hat SPD-Polizeisprecher Nikolaos Sakellariou zusammen mit der Parlamentarischen Beraterin Elisabeth Barner die wichtigsten Fragen aufgegriffen und nimmt dazu Stellung.

Folienpräsentation als PDF

Die Argumentationskarte (Download als PDF)

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