– fordert jedoch eine Gleichbehandlung von Bürgern und öffentlicher Hand
Seit dem 01.04.2008 müssen nach dem neuen Landesgesetz in Baden-Württemberg in neuen Wohnhäusern 20 % des Wärmebedarfs, also des Heiz- und Warmwasserbedarfs, verpflichtend aus regenerative Energien stammen.
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Seit dem 01.04.2008 müssen nach dem neuen Landesgesetz in Baden-Württemberg in neuen Wohnhäusern 20 % des Wärmebedarfs, also des Heiz- und Warmwasserbedarfs, verpflichtend aus regenerative Energien stammen. Auch ältere Gebäude werden ab dem 01.01.2010 von dem Gesetz erfasst, sobald ein Austausch der Heizanlage erfolgt.